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Umsatzsteuer für die Aufwandsentschädigung beim Ehrenamt Die Aufwandsentschädigungen, die ehrenamtlich Tätige in z.B. gemeinnützigen Vereinen erhalten, können nach § 4 Nr. 26b UStG umsatzsteuerfrei ein,... mehr
Teilwertabschreibung auf Aktien Der BFH hat jetzt über die Zulässigkeit von Teilwertabschreibungen bei Aktien entschieden. Bilanzierte Wirtschaftsgüter können nach § 6... mehr
Empfangsbestätigung für innergemeinschaftliche Lieferungen ab 1.1.2012 / Übergangsregelung Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen reicht ab 01.01.2012 nicht mehr der Nachweis, dass die Ware in einen anderen EU-Staat verbracht wurde,... mehr

- Petra Friedl-Hack,
Dipl.-Kfm., StB

- Ulrich Leonhardt,
StB
»Individuelle Betreuung und maßgeschnittene Lösungen -
so können Sie sich auf Ihre Zahlen stets verlassen!«
Willkommen bei der BERATA Pfarrkirchen.
Unser Betreuungsgebiet umfasst die Landkreise
Rottal-Inn, Passau, Freyung-Grafenau,
Deggendorf und Teile von Landau a.d. Isar.
Unser Leistungsangebot
Wir stehen für eine vollumfängliche Beratung bei allen betriebswirtschaft-lichen und steuerrechtlichen Fragestellungen. Zu unseren Mandanten zählen wir Unternehmen aller Branchen, Größen und Rechtsformen. Unsere Beratung findet auch durch regelmäßige Betriebsbesuche statt. Ihr Vorteil: Kein Zeitverlust, sofortige Erfassung und anschließende Auswertung.
- Steuerberatung
- Finanz- und Wirtschaftsberatung
- Finanzbuchhaltung
- Lohnbuchhaltung
- Beratung bei Existenzgründung
und Unternehmensnachfolge
- Landwirtschaftliche Buchstelle
BERATA-GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
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