Kanzlei Pfarrkirchen

News

Umsatzsteuer für die Aufwandsentschädigung beim Ehrenamt Die Aufwandsentschädigungen, die ehrenamtlich Tätige in z.B. gemeinnützigen Vereinen erhalten, können nach § 4 Nr. 26b UStG umsatzsteuerfrei ein,... mehr

Teilwertabschreibung auf Aktien Der BFH hat jetzt  über die Zulässigkeit von Teilwertabschreibungen bei  Aktien entschieden. Bilanzierte Wirtschaftsgüter können nach § 6... mehr

Empfangsbestätigung für innergemeinschaftliche Lieferungen ab 1.1.2012 / Übergangsregelung Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen reicht ab 01.01.2012 nicht mehr der Nachweis, dass die Ware in einen anderen EU-Staat verbracht wurde,... mehr

Petra Friedl-Hack,
Dipl.-Kfm., StB
Ulrich Leonhardt,
StB

»Individuelle Betreuung und maßgeschnittene Lösungen -
so können Sie sich auf Ihre Zahlen stets verlassen!«

Willkommen bei der BERATA Pfarrkirchen.
Unser Betreuungsgebiet umfasst die Landkreise
Rottal-Inn, Passau, Freyung-Grafenau,
Deggendorf und Teile von Landau a.d. Isar.

Unser Leistungsangebot

Wir stehen für eine vollumfängliche Beratung bei allen betriebswirtschaft-lichen und steuerrechtlichen Fragestellungen. Zu unseren Mandanten zählen wir Unternehmen aller Branchen, Größen und Rechtsformen. Unsere Beratung findet auch durch regelmäßige Betriebsbesuche statt. Ihr Vorteil: Kein Zeitverlust, sofortige Erfassung und anschließende Auswertung.

- Steuerberatung
- Finanz- und Wirtschaftsberatung
- Finanzbuchhaltung
- Lohnbuchhaltung
- Beratung bei Existenzgründung
  und Unternehmensnachfolge
- Landwirtschaftliche Buchstelle

          
           

BERATA-GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Rennbahnstraße 7
D-84347 Pfarrkirchen

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